GOÄ-Lexikon › Kapitel M

GOÄ-Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

Aus diesem Kapitel der Gebührenordnung für Ärzte sind 634 Gebührenziffern im Lexikon (Nr. 35004770). Wählen Sie eine Ziffer, um Leistungslegende, Punktzahl, Gebührentabelle und Abrechnungsbestimmungen zu sehen.

I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis

II. Basislabor

III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen

IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert, ohne Gewähr. Kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung.