GOÄ-Lexikon › Kapitel M
Aus diesem Kapitel der Gebührenordnung für Ärzte sind 634 Gebührenziffern im Lexikon (Nr. 3500–4770). Wählen Sie eine Ziffer, um Leistungslegende, Punktzahl, Gebührentabelle und Abrechnungsbestimmungen zu sehen.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert, ohne Gewähr. Kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung.