GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Thallium 4198 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben
Die GOÄ-Ziffer 4197 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thallium 4198 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie hat keine feste Punktzahl (z. B. prozentualer Zuschlag oder Sammelposition).
Nummer 4197 erfasst die Bestimmung von Thallium, einem toxischen Schwermetall, mittels flammenloser Atomabsorption. Angewendet wird die Untersuchung bei Verdacht auf eine Thalliumvergiftung, etwa nach Kontakt mit thalliumhaltigen Schaedlingsbekaempfungsmitteln oder im Rahmen beruflicher Exposition, wenn klinische Hinweise wie Polyneuropathie oder Haarausfall eine toxikologische Abklaerung erfordern. Die Ziffer bildet zugleich die Bezugsposition fuer eine eigene Sammelposition der nachfolgend aufgefuehrten Substanzen. In derselben Zeile wird auf die Auffangziffer 4198 verwiesen, die methodisch aehnlich aufwendige Bestimmungen weiterer, nicht namentlich gelisteter Parameter mittels dieser Methode erfasst; auch hier ist der jeweils untersuchte Parameter zur Nachvollziehbarkeit auf der Rechnung anzugeben.
Diese Ziffer hat keine feste Punktzahl (z. B. prozentualer Zuschlag oder Sammelposition) – die Bewertung ergibt sich aus der Leistungslegende und den Abrechnungsbestimmungen.
Die GOÄ-Ziffer 4197 steht für „Thallium 4198 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4197 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.