GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Fibrinogen nach Clauss, koagulometrisch
Die GOÄ-Ziffer 3933 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fibrinogen nach Clauss, koagulometrisch“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 6,70 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 3933 vergütet die Bestimmung des Fibrinogens nach Clauss, einem koagulometrischen Verfahren, bei dem die Gerinnungszeit einer Plasmaprobe nach Thrombinzugabe gemessen und daraus die Fibrinogenkonzentration errechnet wird. Sie wird angesetzt bei der Abklärung von Gerinnungsstörungen, etwa im Rahmen einer disseminierten intravasalen Gerinnung, bei Lebererkrankungen oder zur Verlaufskontrolle unter Substitutionstherapie, da Fibrinogen als zentraler Faktor der plasmatischen Gerinnung sowohl vermindert als auch als Akute-Phase-Protein reaktiv erhöht sein kann. Die Methode nach Clauss gilt als funktioneller, koagulometrischer Test und ist damit von rein immunologischen Fibrinogen-Bestimmungsverfahren zu unterscheiden, da sie die tatsächliche Gerinnungsaktivität des Fibrinogens und nicht allein dessen Proteinmenge erfasst.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 5,83 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 6,70 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 7,58 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3933 steht für „Fibrinogen nach Clauss, koagulometrisch“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3933 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 6,70 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3933 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.