GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4351: Influenza A-Virus

Influenza A-Virus

Die GOÄ-Ziffer 4351 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Influenza A-Virus“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4351 betrifft den serologischen Antikörpernachweis gegen das Influenza-A-Virus und wird eingesetzt, wenn bei Verdacht auf eine Influenza-Infektion, etwa im Rahmen einer saisonalen grippalen Erkrankung mit unklarem Erreger, eine gezielte serologische Abklärung erfolgen soll. Die Leistung umfasst ausschließlich den Nachweis von Antikörpern gegen diesen Virustyp und ist von der Ziffer für Influenza B, die den zweiten relevanten Influenza-Typ betrifft, allein durch den untersuchten Erreger abzugrenzen. Nach der amtlichen Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 identisch sind. Werden beide Influenza-Typen im Rahmen derselben Diagnostik untersucht, ist für jeden Typ die zutreffende Einzelziffer unter Angabe des untersuchten Erregers gesondert in der Rechnung auszuweisen.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4334).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4351

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4351?

Die GOÄ-Ziffer 4351 steht für „Influenza A-Virus“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4351?

Die GOÄ-Ziffer 4351 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4351 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4351?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4351 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.