GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4179: Theophyllin

Theophyllin

Die GOÄ-Ziffer 4179 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Theophyllin“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4179 erfasst die Bestimmung von Theophyllin mittels Ligandenassay. Theophyllin wird zur Behandlung obstruktiver Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale oder COPD eingesetzt und besitzt eine enge therapeutische Breite, sodass eine Spiegelkontrolle notwendig ist, um sowohl eine unzureichende bronchodilatatorische Wirkung als auch toxische Effekte wie Herzrhythmusstoerungen, Uebelkeit oder zerebrale Krampfanfaelle bei Ueberdosierung zu vermeiden. Anwendung findet die Bestimmung vor allem bei Therapiebeginn, Dosisanpassung, Komedikation mit Substanzen, die den Theophyllin-Abbau beeinflussen, sowie bei Verdacht auf Intoxikation. Die Ziffer wird nicht eigenstaendig bewertet, sondern als Teil der Sammelposition mit Punktzahl und Gebuehr der Nummer 4147 abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4179

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4179?

Die GOÄ-Ziffer 4179 steht für „Theophyllin“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4179?

Die GOÄ-Ziffer 4179 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4179 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4179?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4179 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.