GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3948: Plasminogen, chromogenes Substrat

Plasminogen, chromogenes Substrat

Die GOÄ-Ziffer 3948 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plasminogen, chromogenes Substrat“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 140 Punkten bewertet; das entspricht 8,16 € beim einfachen und 9,38 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Umfasst die Bestimmung des Plasminogens mittels chromogener Substratmethode, wobei die Aktivität des Plasminogens als Vorstufe des fibrinolytisch wirksamen Plasmins gemessen wird. Angewendet wird die Untersuchung bei Verdacht auf eine Störung der Fibrinolyse, etwa im Rahmen der Thrombophiliediagnostik bei jüngeren Patienten mit unklaren, rezidivierenden Thrombosen, sowie bei Verbrauchskoagulopathien, in deren Verlauf Plasminogen vermehrt verbraucht werden kann. Ein angeborener oder erworbener Plasminogenmangel kann mit einer erhöhten Thromboseneigung einhergehen, da die körpereigene Auflösung von Fibringerinnseln eingeschränkt ist. Die chromogene Messmethode erfasst dabei die funktionelle Aktivität und nicht lediglich die Proteinmenge, was für die klinische Bewertung der tatsächlichen Fibrinolysekapazität relevant ist.

Gebühren und Steigerungssatz

140 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,16 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach9,38 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach10,61 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3948

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3948?

Die GOÄ-Ziffer 3948 steht für „Plasminogen, chromogenes Substrat“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3948?

Die GOÄ-Ziffer 3948 ist mit 140 Punkten bewertet; das entspricht 8,16 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3948 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 9,38 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3948?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3948 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.