GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Plasminogen, chromogenes Substrat
Die GOÄ-Ziffer 3948 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plasminogen, chromogenes Substrat“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 140 Punkten bewertet; das entspricht 8,16 € beim einfachen und 9,38 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Umfasst die Bestimmung des Plasminogens mittels chromogener Substratmethode, wobei die Aktivität des Plasminogens als Vorstufe des fibrinolytisch wirksamen Plasmins gemessen wird. Angewendet wird die Untersuchung bei Verdacht auf eine Störung der Fibrinolyse, etwa im Rahmen der Thrombophiliediagnostik bei jüngeren Patienten mit unklaren, rezidivierenden Thrombosen, sowie bei Verbrauchskoagulopathien, in deren Verlauf Plasminogen vermehrt verbraucht werden kann. Ein angeborener oder erworbener Plasminogenmangel kann mit einer erhöhten Thromboseneigung einhergehen, da die körpereigene Auflösung von Fibringerinnseln eingeschränkt ist. Die chromogene Messmethode erfasst dabei die funktionelle Aktivität und nicht lediglich die Proteinmenge, was für die klinische Bewertung der tatsächlichen Fibrinolysekapazität relevant ist.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,16 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 9,38 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 10,61 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3948 steht für „Plasminogen, chromogenes Substrat“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3948 ist mit 140 Punkten bewertet; das entspricht 8,16 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 9,38 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3948 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.