GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Trichomonaden 4763 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. c. Identifizierung
Die GOÄ-Ziffer 4762 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Trichomonaden 4763 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. c. Identifizierung“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 4762 erfasst den Nachweis von Trichomonaden mittels Ligandenassay nach dem methodischen Ansatz von Nummer 4759, sowie eine weitere in der Legende erwähnte Untersuchungsvariante für Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand, wobei die untersuchten Parasiten in der Rechnung anzugeben sind; der Text verweist zudem auf einen anschließenden Abschnitt zur Identifizierung. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen eines Enzym- oder Radioimmunoassays gezielt Trichomonaden-Antigen bzw. -Antikörper nachgewiesen werden sollen. Amtlich ist die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet und wird gemeinsam mit Nummer 4759 nur einmal berechnet, auch wenn im gleichen Testansatz weitere unter 4759 zusammengefasste Erreger gesucht werden. Die Ziffer dient primär der genauen Erregerdokumentation innerhalb der immunologischen Assay-Diagnostik.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 18,94 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4762 steht für „Trichomonaden 4763 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben. c. Identifizierung“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4762 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4762 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.