GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4321: Herpes simplex-Virus 2 (IgM)

Herpes simplex-Virus 2 (IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4321 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Herpes simplex-Virus 2 (IgM)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Bestimmung von IgM-Antikörpern gegen das Herpes-simplex-Virus Typ 2. Sie wird angewendet, wenn eine akute genitale HSV-2-Erstinfektion serologisch untermauert werden soll, etwa bei erstmaligem Auftreten schmerzhafter genitaler Bläschen oder Ulzerationen, da IgM-Antikörper typischerweise in der frühen Phase der Infektion nachweisbar sind. Bei Reaktivierungen ist die serologische IgM-Antwort weniger verlässlich, sodass Klinik und Verlauf für die Beurteilung maßgeblich bleiben. Sie ergänzt den IgG-Antikörpernachweis nach Nummer 4320 zur zeitlichen Einordnung des Infektionsgeschehens. Als Teil der Sammelposition wird die Bestimmung gemeinsam mit den übrigen unter Nummer 4306 zusammengefassten Virusantikörperparametern nur einmal mit einer gemeinsamen Punktzahl beziehungsweise Gebühr abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach19,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach21,97 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4306).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4321

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4321?

Die GOÄ-Ziffer 4321 steht für „Herpes simplex-Virus 2 (IgM)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4321?

Die GOÄ-Ziffer 4321 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4321 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4321?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4321 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.