GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Mixed-Antiglobulin-Reaction (MAR-Test) zum Nachweis von Spermien-Antikörpern 9. Antikörper gegen körperfremde Antigene
Die GOÄ-Ziffer 3889 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mixed-Antiglobulin-Reaction (MAR-Test) zum Nachweis von Spermien-Antikörpern 9. Antikörper gegen körperfremde Antigene“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 13,41 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 3889 steht für den Mixed-Antiglobulin-Reaction-Test, kurz MAR-Test, zum Nachweis von Antikörpern gegen Spermien und wird im Rahmen der andrologischen Fertilitätsdiagnostik eingesetzt. Sie kommt zur Anwendung, wenn bei eingeschränkter Spermienbeweglichkeit oder unerfülltem Kinderwunsch geklärt werden soll, ob an der Spermienoberfläche gebundene Antikörper die Befruchtungsfähigkeit beeinträchtigen. Der Test weist über eine gemischte Agglutinationsreaktion nach, ob IgG- oder IgA-Antikörper an die Spermien gebunden sind, und liefert damit einen direkten Hinweis auf eine immunologische Ursache der Infertilität, im Unterschied zu Verfahren, die Antikörper indirekt im Serum nachweisen. Die Ziffer steht am Ende des Abschnitts zu Antikörpern gegen körpereigene Antigene und leitet zum folgenden Abschnitt über Antikörper gegen körperfremde Antigene über.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 11,66 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 13,41 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 15,15 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3889 steht für „Mixed-Antiglobulin-Reaction (MAR-Test) zum Nachweis von Spermien-Antikörpern 9. Antikörper gegen körperfremde Antigene“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3889 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3889 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.