GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4207: Ethanol 4208 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem…

Ethanol 4208 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. 4209 Untersuchung mittels Gaschromatographie nach Säulenextraktion und Derivatisierung zum Nachweis von exogenen Giften, je Untersuchung 4210 Untersuchung von exogenen Giften mittels Gaschromatographie-Massenspektrometrie, Bestätigungsanalyse, je Untersuchung 900 52,46

Die GOÄ-Ziffer 4207 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ethanol 4208 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. 4209 Untersuchung mittels Gaschromatographie nach Säulenextraktion und Derivatisierung zum Nachweis von exogenen Giften, je Untersuchung 4210 Untersuchung von exogenen Giften mittels Gaschromatographie-Massenspektrometrie, Bestätigungsanalyse, je Untersuchung 900 52,46“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen und 32,17 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4207 bezeichnet die Bestimmung von Ethanol im Blut. Angewendet wird die Untersuchung insbesondere bei Verdacht auf eine akute Alkoholintoxikation, etwa in der Notfallmedizin bei Bewusstseinsstoerungen unklarer Ursache, sowie im Rahmen forensischer oder arbeitsmedizinischer Fragestellungen, bei denen der Blutalkoholwert dokumentiert werden muss. Die Ziffer bildet die Bezugsposition fuer eine eigene Sammelposition; in derselben Zeile wird auf die Auffangziffer 4208 fuer methodisch aehnlich aufwendige Bestimmungen verwiesen, wobei der untersuchte Parameter auf der Rechnung anzugeben ist, sowie auf eine weitere, im vorliegenden Text nicht vollstaendig wiedergegebene Untersuchungsziffer 4209.

Gebühren und Steigerungssatz

480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach27,98 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach32,17 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach36,37 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4207

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4207?

Die GOÄ-Ziffer 4207 steht für „Ethanol 4208 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben. 4209 Untersuchung mittels Gaschromatographie nach Säulenextraktion und Derivatisierung zum Nachweis von exogenen Giften, je Untersuchung 4210 Untersuchung von exogenen Giften mittels Gaschromatographie-Massenspektrometrie, Bestätigungsanalyse, je Untersuchung 900 52,46“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4207?

Die GOÄ-Ziffer 4207 ist mit 480 Punkten bewertet; das entspricht 27,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4207 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 32,17 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4207?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4207 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.