GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Granulozyten-Elastase, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
Die GOÄ-Ziffer 3792 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Granulozyten-Elastase, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 12,07 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer bezeichnet die Bestimmung von Granulozyten-Elastase mittels Immundiffusion oder aehnlicher Untersuchungsmethoden. Sie wird angewendet, wenn dieser Entzuendungsparameter nicht ueber ein Ligandenassay, sondern ueber ein immundiffusionsbasiertes oder methodisch vergleichbares Verfahren bestimmt wird. Inhaltlich dient die Bestimmung demselben diagnostischen Zweck wie die Ligandenassay-Variante, naemlich der Erfassung der Aktivierung neutrophiler Granulozyten im Rahmen entzuendlicher oder septischer Prozesse. Die Abgrenzung zur inhaltlich benachbarten Position liegt ausschliesslich in der angewandten Methodik: Waehrend dort ein Ligandenassay mit Doppelbestimmung und Bezugskurve vorausgesetzt wird, erfasst diese Ziffer die Immundiffusion oder ein aehnliches Verfahren. Beide Positionen koennen daher je nach im Labor tatsaechlich eingesetzter Methode alternativ, nicht aber fuer dieselbe Bestimmung gemeinsam, angesetzt werden.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 10,49 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 12,07 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 13,64 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3792 steht für „Granulozyten-Elastase, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3792 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 12,07 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3792 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.