GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3848: Skelettmuskulatur (SkMA)

Skelettmuskulatur (SkMA)

Die GOÄ-Ziffer 3848 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Skelettmuskulatur (SkMA)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird der Nachweis von Antikörpern gegen Skelettmuskulatur (SkMA), üblicherweise mittels indirekter Immunfluoreszenz auf Muskelgewebe. Angewendet wird die Ziffer bei der Abklärung neuromuskulärer Beschwerden mit Verdacht auf eine Autoimmungenese, etwa bei Myasthenia gravis, häufig in Verbindung mit einem Thymom, sowie bei entzündlichen Myopathien wie der Polymyositis. Die Bestimmung ergänzt in diesen Fällen die klinische und elektrophysiologische Diagnostik und wird regelhaft zusammen mit weiteren organspezifischen Antikörpern im selben Untersuchungsgang bestimmt. Eine eigenständige Bewertung ist nicht vorgesehen: Die Nummer wird als Teil der Sammelposition geführt und teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3826.H2, unabhängig davon, wie viele weitere Spezifitäten parallel untersucht wurden.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3826.H2).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3848

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3848?

Die GOÄ-Ziffer 3848 steht für „Skelettmuskulatur (SkMA)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3848?

Die GOÄ-Ziffer 3848 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3848 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3848?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3848 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.