GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4240: Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ

Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ

Die GOÄ-Ziffer 4240 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen und 15,42 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4240 betrifft den Nachweis agglutinierender Antikörper gegen Legionellen, bestimmbar für bis zu zwei Typen mit gesonderter Bewertung je Typ, und wird eingesetzt, wenn bei atypischer Pneumonie mittels Agglutinationsreaktion der Verdacht auf eine Legionellose serologisch abgeklärt werden soll. Im Unterschied zur unter Nummer 4224 geführten, der Sammelposition um Nummer 4214 zugeordneten Bestimmung, die bis zu fünf Typen vorsieht, ist die Typenzahl hier auf zwei begrenzt. Amtlich ist Nummer 4240 als Teil einer Sammelposition mit Nummer 4233 bewertet, teilt sich also mit dieser eine gemeinsame Punktzahl bzw. Gebühr und wird nicht zusätzlich in voller Höhe neben 4233 abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

230 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,41 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach15,42 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach17,43 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4233).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4240

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4240?

Die GOÄ-Ziffer 4240 steht für „Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4240?

Die GOÄ-Ziffer 4240 ist mit 230 Punkten bewertet; das entspricht 13,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4240 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 15,42 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4240?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4240 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.