GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3725: Apolipoprotein (A1, A2, B), Ligandenassay – gegebenenfalls…

Apolipoprotein (A1, A2, B), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Bestimmung

Die GOÄ-Ziffer 3725 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Apolipoprotein (A1, A2, B), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Bestimmung“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 13,41 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Bestimmung von Apolipoproteinen (A1, A2 oder B) mittels Ligandenassay, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve, erfolgt über Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. Apolipoproteine sind die Eiweißkomponenten der Lipoproteine und werden in der Praxis zur differenzierten Beurteilung des Fettstoffwechsels herangezogen, insbesondere zur Abschätzung des kardiovaskulären Risikos, wenn die alleinige Bestimmung von Cholesterin und Triglyceriden nicht ausreicht. Die Untersuchung wird je nachgewiesenem Apolipoprotein gesondert angesetzt und ergänzt die klassischen Lipidparameter um Informationen zur Zusammensetzung und Funktionalität der Lipoproteinpartikel, etwa bei familiärer Fettstoffwechselstörung oder zur genaueren Risikostratifizierung bei unklaren Cholesterinbefunden.

Gebühren und Steigerungssatz

200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach13,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach15,15 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3725

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3725?

Die GOÄ-Ziffer 3725 steht für „Apolipoprotein (A1, A2, B), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Bestimmung“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3725?

Die GOÄ-Ziffer 3725 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3725 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3725?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3725 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.