GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4064: Gastric inhibitory Polypeptid (GIP)

Gastric inhibitory Polypeptid (GIP)

Die GOÄ-Ziffer 4064 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gastric inhibitory Polypeptid (GIP)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen und 50,27 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4064 erfasst die Bestimmung des Gastric inhibitory Polypeptids (GIP), eines im Dünndarm gebildeten Inkretinhormons, das die glukoseabhängige Insulinsekretion fördert und die Magensäuresekretion hemmt. In der Praxis wird dieser Parameter im Rahmen der Diagnostik gastroenteropankreatischer neuroendokriner Störungen bestimmt, etwa bei Verdacht auf hormonproduzierende Tumoren des gastroenteropankreatischen Systems oder zur Beurteilung der Inkretinfunktion. Die Bestimmung reiht sich in eine Gruppe verwandter gastrointestinaler und neuroendokriner Peptidhormone ein, zu der auch das Gonadotropin-releasing-Hormon, das Pankreatische Polypeptid, PTHrP und das Vasoaktive intestinale Polypeptid gehören. Abrechnungstechnisch ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl beziehungsweise Gebühr wie Nummer 4061 bewertet, also nicht zusätzlich gesondert vergütet.

Gebühren und Steigerungssatz

750 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,72 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach50,27 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach56,83 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4061).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4064

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4064?

Die GOÄ-Ziffer 4064 steht für „Gastric inhibitory Polypeptid (GIP)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4064?

Die GOÄ-Ziffer 4064 ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4064 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 50,27 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4064?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4064 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.