GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4318: Herpes simplex-Virus 1 (IgG)

Herpes simplex-Virus 1 (IgG)

Die GOÄ-Ziffer 4318 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Herpes simplex-Virus 1 (IgG)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die Bestimmung von IgG-Antikörpern gegen das Herpes-simplex-Virus Typ 1. Diese Ziffer kommt zur Anwendung, wenn der Immunstatus beziehungsweise eine bereits durchgemachte HSV-1-Infektion, meist im Bereich des Mundes und Gesichts, geklärt werden soll, etwa vor immunsuppressiver Therapie oder bei rezidivierenden Herpes-labialis-Episoden zur Bestätigung einer früheren Erstinfektion. IgG-Antikörper persistieren nach durchgemachter Infektion in der Regel dauerhaft und erlauben damit keine Aussage über die Akuität eines aktuellen Schubs. Zur Abklärung einer akuten Erstinfektion wird ergänzend der IgM-Antikörpernachweis nach Nummer 4319 herangezogen. Als Teil der Sammelposition wird diese Bestimmung gemeinsam mit den übrigen unter Nummer 4306 zusammengefassten Parametern nur einmal mit einer gemeinsamen Punktzahl beziehungsweise Gebühr abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

290 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,90 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach19,44 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach21,97 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4306).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4318

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4318?

Die GOÄ-Ziffer 4318 steht für „Herpes simplex-Virus 1 (IgG)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4318?

Die GOÄ-Ziffer 4318 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4318 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4318?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4318 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.