GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Protein C-Aktivität
Die GOÄ-Ziffer 3951 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Protein C-Aktivität“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 30,16 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Bezeichnet die funktionelle Bestimmung der Protein-C-Aktivität, die die gerinnungshemmende Wirksamkeit dieses Vitamin-K-abhängigen Proteins misst. Angewendet wird die Untersuchung im Rahmen der Thrombophiliediagnostik, insbesondere bei jüngeren Patienten mit unerklärten venösen Thrombosen, bei familiärer Thromboseneigung oder vor Beginn beziehungsweise im Verlauf einer oralen Antikoagulation, da ein angeborener Protein-C-Mangel mit einem erhöhten Thromboserisiko einhergeht. Die funktionelle Aktivitätsmessung erfasst dabei die tatsächliche biologische Wirksamkeit des Proteins und nicht nur dessen Menge, wodurch sowohl ein quantitativer Mangel als auch eine funktionelle Störung bei normaler Proteinkonzentration erfasst werden kann. Im Unterschied zur Konzentrationsbestimmung liefert die Aktivitätsmessung damit die klinisch aussagekräftigere Information zur tatsächlichen Gerinnungshemmung.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 26,23 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 30,16 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 34,10 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3951 steht für „Protein C-Aktivität“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3951 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3951 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.