GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3951: Protein C-Aktivität

Protein C-Aktivität

Die GOÄ-Ziffer 3951 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Protein C-Aktivität“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 30,16 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Bezeichnet die funktionelle Bestimmung der Protein-C-Aktivität, die die gerinnungshemmende Wirksamkeit dieses Vitamin-K-abhängigen Proteins misst. Angewendet wird die Untersuchung im Rahmen der Thrombophiliediagnostik, insbesondere bei jüngeren Patienten mit unerklärten venösen Thrombosen, bei familiärer Thromboseneigung oder vor Beginn beziehungsweise im Verlauf einer oralen Antikoagulation, da ein angeborener Protein-C-Mangel mit einem erhöhten Thromboserisiko einhergeht. Die funktionelle Aktivitätsmessung erfasst dabei die tatsächliche biologische Wirksamkeit des Proteins und nicht nur dessen Menge, wodurch sowohl ein quantitativer Mangel als auch eine funktionelle Störung bei normaler Proteinkonzentration erfasst werden kann. Im Unterschied zur Konzentrationsbestimmung liefert die Aktivitätsmessung damit die klinisch aussagekräftigere Information zur tatsächlichen Gerinnungshemmung.

Gebühren und Steigerungssatz

450 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,23 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach30,16 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach34,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3951

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3951?

Die GOÄ-Ziffer 3951 steht für „Protein C-Aktivität“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3951?

Die GOÄ-Ziffer 3951 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3951 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3951?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3951 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.