GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3722: Fructosamin, photometrisch

Fructosamin, photometrisch

Die GOÄ-Ziffer 3722 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Fructosamin, photometrisch“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die photometrische Bestimmung von Fructosamin misst glykierte Serumproteine und dient, ähnlich wie die allgemeine Bestimmung glykierter Proteine, als Verlaufsparameter der Blutzuckereinstellung, jedoch über einen kürzeren zurückliegenden Zeitraum von einigen Wochen. In der Praxis wird die Untersuchung vor allem dann eingesetzt, wenn eine kurzfristigere Einschätzung der Stoffwechsellage benötigt wird als sie über längerfristige Marker möglich ist, etwa bei rascher Therapieanpassung in der Diabetesbehandlung oder wenn andere Marker durch Begleiterkrankungen verfälscht sein können. Methodisch handelt es sich um ein photometrisches Verfahren, das die Ziffer von der allgemeineren Bestimmung glykierter Proteine (3721) sowie von der stoffwechselchemisch andersartigen Fruktosebestimmung (3723) abgrenzt.

Gebühren und Steigerungssatz

70 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,08 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach4,69 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach5,30 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3722

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3722?

Die GOÄ-Ziffer 3722 steht für „Fructosamin, photometrisch“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3722?

Die GOÄ-Ziffer 3722 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3722 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3722?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3722 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.