GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4371: Parainfluenza-Virus 1

Parainfluenza-Virus 1

Die GOÄ-Ziffer 4371 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Parainfluenza-Virus 1“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4371 steht fuer den Nachweis des Parainfluenza-Virus 1 und wird eingesetzt, wenn im Rahmen einer respiratorischen Infektionsdiagnostik, insbesondere bei Kindern mit Verdacht auf Krupp-Symptomatik oder anderen Atemwegsinfekten, gezielt dieser Erregertyp untersucht werden soll. Die Amtliche Bestimmung weist die Leistung als Teil einer Sammelposition aus, deren Punktzahl und Gebuehr mit Nummer 4362 identisch sind; eine eigenstaendige Bewertung ist nicht vorgesehen. In der Praxis wird Nummer 4371 damit immer dann abgerechnet, wenn Parainfluenza-Virus 1 als eigener Parameter neben den verwandten Subtypen 2 und 3 derselben Sammelposition nachgewiesen wurde. Der konkret untersuchte Parameter ist in der Rechnung zu benennen, um eine eindeutige Zuordnung zu ermoeglichen.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4362).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4371

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4371?

Die GOÄ-Ziffer 4371 steht für „Parainfluenza-Virus 1“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4371?

Die GOÄ-Ziffer 4371 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4371 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4371?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4371 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.