GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Chinidin 4202 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben
Die GOÄ-Ziffer 4201 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Chinidin 4202 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 360 Punkten bewertet; das entspricht 20,98 € beim einfachen und 24,13 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4201 bezeichnet die Bestimmung von Chinidin. Chinidin wird als Antiarrhythmikum eingesetzt und erfordert wegen seiner engen therapeutischen Breite eine Spiegelkontrolle, um bei laufender Therapie eine ausreichende Wirksamkeit sicherzustellen und gleichzeitig kardiale sowie gastrointestinale Nebenwirkungen bei Ueberdosierung zu vermeiden, insbesondere bei Dosisanpassung oder Komedikation mit Substanzen, die den Abbau beeinflussen. Die Ziffer ist Teil der Sammelposition um Nummer 4197 und wird mit deren Punktzahl und Gebuehr abgerechnet. In derselben Zeile wird zudem auf die Auffangziffer 4202 fuer methodisch aehnlich aufwendige Bestimmungen verwiesen, wobei der untersuchte Parameter auf der Rechnung anzugeben ist; zugleich bildet Nummer 4201 selbst die Bezugsziffer fuer eine weitere, nachfolgende Sammelposition.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 20,98 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 24,13 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 27,28 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4201 steht für „Chinidin 4202 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4201 ist mit 360 Punkten bewertet; das entspricht 20,98 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 24,13 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4201 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.