GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4572: Beta-hämolysierende Streptokokken

Beta-hämolysierende Streptokokken

Die GOÄ-Ziffer 4572 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Beta-hämolysierende Streptokokken“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4572 steht für die lichtmikroskopische, immunologische Identifizierung beta-hämolysierender Streptokokken innerhalb der mit Nummer 4567 (Anaerobier) begonnenen Untersuchungsreihe und ist von der methodisch anders zugeordneten Streptokokken-Ziffer 4561 (Bezug Nummer 4560) zu unterscheiden. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen dieser Untersuchungsreihe gezielt beta-hämolysierende Streptokokken immunologisch bestätigt werden sollen. Da der methodische Aufwand dem der Nummer 4567 entspricht, ordnet die amtliche Bestimmung Ziffer 4572 als Teil der Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr dieser Nummer zu. Für die korrekte Zuordnung im Abrechnungsalltag ist entscheidend, welcher Verfahrensreihe die konkret durchgeführte immunologische Identifizierung methodisch zuzuordnen ist, da sich hieraus die anzusetzende Bezugsgebühr ergibt.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach8,04 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach9,09 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4567).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4572

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4572?

Die GOÄ-Ziffer 4572 steht für „Beta-hämolysierende Streptokokken“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4572?

Die GOÄ-Ziffer 4572 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4572 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4572?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4572 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.