GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4375: Respiratory syncytial virus 4376 Untersuchungen mit ähnlichem…

Respiratory syncytial virus 4376 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben

Die GOÄ-Ziffer 4375 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Respiratory syncytial virus 4376 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4375 steht fuer den Nachweis des Respiratory-Syncytial-Virus und wird angewendet, wenn im Rahmen einer respiratorischen Infektionsdiagnostik, insbesondere bei Saeuglingen und Kleinkindern mit Verdacht auf eine RSV-Bronchiolitis, gezielt dieser Erreger untersucht werden soll. Die Amtliche Bestimmung weist die Leistung als Teil einer Sammelposition aus, deren Punktzahl und Gebuehr mit Nummer 4362 uebereinstimmen; eine eigene Bewertung ist nicht vorgesehen. Zugleich bildet Nummer 4375 selbst die Referenzgroesse fuer eine nachfolgende Gruppe methodisch aehnlich aufwendiger Antikoerpernachweise (ab Nummer 4378), deren Punktzahl und Gebuehr sich wiederum an dieser Ziffer orientieren. Der konkret untersuchte Parameter ist in der Rechnung anzugeben.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4362).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4375

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4375?

Die GOÄ-Ziffer 4375 steht für „Respiratory syncytial virus 4376 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4375?

Die GOÄ-Ziffer 4375 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4375 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4375?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4375 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.