GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Antikörpersuchtest (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit drei und mehr verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest)
Die GOÄ-Ziffer 3988 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Antikörpersuchtest (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit drei und mehr verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 13,41 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 3988 bildet denselben Antikoerpersuchtest wie Nummer 3987 ab, jedoch unter Verwendung von drei oder mehr verschiedenen Test-Erythrozyten-Praeparationen im indirekten Anti-Humanglobulintest. Sie wird angewendet, wenn eine hoehere Nachweissicherheit erforderlich ist, etwa bei besonders sorgfaeltiger Transfusionsvorbereitung, bei Patienten mit bekannter Immunisierungsneigung oder wenn die Untersuchung mit nur zwei Testzellpraeparationen nach Nummer 3987 nicht ausreichend erscheint. Durch die groessere Anzahl der eingesetzten Testerythrozyten steigt die Wahrscheinlichkeit, auch seltenere oder schwaecher ausgepraegte Antikoerper gegen Erythrozytenantigene zu erfassen. Die Ziffer ist von der entsprechenden Untersuchung im NaCl- oder Enzymmilieu nach Nummer 3991 abzugrenzen, die dasselbe Prinzip mit einer anderen Testmethodik verfolgt, sowie von der nachfolgenden Antikoerperdifferenzierung nach Nummer 3989, die bei positivem Suchtest zur naeheren Bestimmung der Antikoerperspezifitaet dient.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 11,66 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 13,41 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 15,15 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3988 steht für „Antikörpersuchtest (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit drei und mehr verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3988 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3988 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.