GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4337: Adenoviren

Adenoviren

Die GOÄ-Ziffer 4337 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Adenoviren“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4337 betrifft den serologischen Nachweis von Antikörpern gegen Adenoviren und findet Anwendung, wenn bei Verdacht auf eine Adenovirus-Infektion, etwa im Rahmen einer Konjunktivitis, Pharyngitis oder eines respiratorischen Infekts, eine gezielte Erregerdiagnostik durchgeführt wird. Die Leistung umfasst ausschließlich den spezifischen Antikörpernachweis gegen diesen Erreger und ist von den zahlreichen weiteren virusspezifischen Ziffern derselben Reihe allein durch das untersuchte Antigen abzugrenzen. Nach der amtlichen Bestimmung wird sie als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 identisch sind, und nicht mit der Nummer 4306, die die vorangehende Gruppe von Erregerziffern referenziert. Werden im Rahmen einer umfassenderen Virusserologie mehrere Erreger dieser Gruppe untersucht, ist für jeden Erreger die zutreffende Einzelziffer unter Angabe des untersuchten Parameters gesondert anzusetzen.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4334).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4337

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4337?

Die GOÄ-Ziffer 4337 steht für „Adenoviren“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4337?

Die GOÄ-Ziffer 4337 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4337 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4337?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4337 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.