GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten), Dünnschichtchromatographie, je Material 17. Spurenelemente, Vitamine
Die GOÄ-Ziffer 4126 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten), Dünnschichtchromatographie, je Material 17. Spurenelemente, Vitamine“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 460 Punkten bewertet; das entspricht 26,81 € beim einfachen und 30,83 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 26,81 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 30,83 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 34,86 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4126 steht für „Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten), Dünnschichtchromatographie, je Material 17. Spurenelemente, Vitamine“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4126 ist mit 460 Punkten bewertet; das entspricht 26,81 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,83 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4126 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.