GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4338: Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)

Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)

Die GOÄ-Ziffer 4338 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4338 erfasst den Nachweis von IgA-Antikörpern gegen das Kapsidantigen des Epstein-Barr-Virus und wird angewendet, wenn im Rahmen der differenzierten EBV-Serologie, etwa zur Abklärung einer chronisch-aktiven oder nasopharyngealen EBV-assoziierten Erkrankung, gezielt diese Immunglobulinklasse bestimmt werden soll. Die Leistung beschränkt sich auf den Nachweis dieser spezifischen Antikörperklasse gegen das Kapsidantigen und ist von den benachbarten Ziffern für IgG- und IgM-Antikörper gegen dasselbe Antigen sowie von den Ziffern für Early Antigen und EBNA klar zu unterscheiden, da jeweils eine andere Antikörperklasse beziehungsweise ein anderes Zielantigen untersucht wird. Nach amtlicher Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 übereinstimmen. Bei paralleler Bestimmung mehrerer EBV-Parameter ist jede Einzelziffer unter Angabe des untersuchten Parameters gesondert auszuweisen.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4334).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4338

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4338?

Die GOÄ-Ziffer 4338 steht für „Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4338?

Die GOÄ-Ziffer 4338 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4338 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4338?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4338 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.