GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Streptokokken-Desoxyribonuklease (Antistreptodornase, ADNAse B), Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
Die GOÄ-Ziffer 4295 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Streptokokken-Desoxyribonuklease (Antistreptodornase, ADNAse B), Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 12,07 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer betrifft die Bestimmung von Antikörpern gegen die Streptokokken-Desoxyribonuklease B (Antistreptodornase, ADNAse B) mittels Immundiffusion oder vergleichbarer Methodik. Sie wird angesetzt, wenn nach einer Streptokokkeninfektion, insbesondere einer Hautinfektion wie einer Pyodermie, bei der der Streptolysin-O-Titer häufig nicht ansteigt, ein zusätzlicher serologischer Beleg für die vorausgegangene Infektion benötigt wird, etwa im Rahmen der Abklärung einer reaktiven Glomerulonephritis oder eines rheumatischen Fiebers. Die Bestimmung ergänzt damit die Streptolysin-Antikörpertests der Nummern 4293 und 4294 um einen Marker, der insbesondere bei kutanen Streptokokkeninfektionen aussagekräftiger sein kann. Erfasst wird die qualitative Immundiffusionsmethode gegenüber der Farbreaktion nach Nummer 4296.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 10,49 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 12,07 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 13,64 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4295 steht für „Streptokokken-Desoxyribonuklease (Antistreptodornase, ADNAse B), Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4295 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 12,07 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4295 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.