GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4647: Respiratory syncytial virus 4648 Untersuchungen mit ähnlichem…

Respiratory syncytial virus 4648 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben. b. Züchtung 4655 Untersuchung zum Nachweis von Viren durch Anzüchtung auf Gewebekultur ode r Gewebesubkultur, je Ansatz c. Identifizierung, Charakterisierung

Die GOÄ-Ziffer 4647 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Respiratory syncytial virus 4648 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben. b. Züchtung 4655 Untersuchung zum Nachweis von Viren durch Anzüchtung auf Gewebekultur ode r Gewebesubkultur, je Ansatz c. Identifizierung, Charakterisierung“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 30,16 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4647 steht für den gezielten Nachweis des Respiratory-Syncytial-Virus, ergänzt um methodisch ähnlich aufwendige Untersuchungen weiterer Viren (Hinweis zu Nummer 4648), wobei das jeweils untersuchte Virus in der Rechnung anzugeben ist. Angewendet wird sie bei Verdacht auf eine durch dieses Virus verursachte Atemwegsinfektion, insbesondere im Kindesalter. Die Ziffer markiert zugleich das Ende der direkten Nachweisverfahren dieser Untersuchungsgruppe, da der anschließende Textabschnitt mit „b. Züchtung“ einen methodischen Wechsel hin zu kulturellen Anzüchtungsverfahren als eigene Untersuchungskategorie ankündigt. Ziffer 4647 selbst betrifft damit ausschließlich den direkten, nicht kultur-basierten Virusnachweis.

Gebühren und Steigerungssatz

450 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,23 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach30,16 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach34,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4647

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4647?

Die GOÄ-Ziffer 4647 steht für „Respiratory syncytial virus 4648 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben. b. Züchtung 4655 Untersuchung zum Nachweis von Viren durch Anzüchtung auf Gewebekultur ode r Gewebesubkultur, je Ansatz c. Identifizierung, Charakterisierung“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4647?

Die GOÄ-Ziffer 4647 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4647 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4647?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4647 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.