GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Granulozytenfunktionstest (Adhäsivität, Chemotaxis (bis zu drei Stimulatoren), Sauerstoffaufnahme (bis zu drei Stimulatoren), Luminiszenz (O 2-Radikale), Degranulierung), je Funktionstest
Die GOÄ-Ziffer 3693 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Granulozytenfunktionstest (Adhäsivität, Chemotaxis (bis zu drei Stimulatoren), Sauerstoffaufnahme (bis zu drei Stimulatoren), Luminiszenz (O 2-Radikale), Degranulierung), je Funktionstest“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen und 38,21 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 3693 vergütet den Granulozytenfunktionstest, der mehrere Teilaspekte der Funktion neutrophiler Granulozyten prüft: Adhäsivität, Chemotaxis mit bis zu drei Stimulatoren, Sauerstoffaufnahme mit bis zu drei Stimulatoren sowie Luminiszenz. Angewendet wird der Test bei Verdacht auf angeborene oder erworbene Störungen der Granulozytenfunktion, etwa bei rezidivierenden, schwer erklärbaren bakteriellen Infektionen trotz unauffälliger Granulozytenzahl, wenn eine funktionelle Immundefizienz der neutrophilen Abwehrzellen abgeklärt werden soll. Die verschiedenen Teiluntersuchungen prüfen unterschiedliche Schritte der Granulozytenaktivität, von der Anheftung an Gefäßwände über die gerichtete Wanderung zum Infektionsort bis zur oxidativen Abtötung von Erregern. Die Ziffer bündelt diese funktionsdiagnostischen Einzeltests bis zur genannten Stimulatorenzahl als eine zusammengefasste Leistung.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 33,22 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 38,21 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 43,19 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3693 steht für „Granulozytenfunktionstest (Adhäsivität, Chemotaxis (bis zu drei Stimulatoren), Sauerstoffaufnahme (bis zu drei Stimulatoren), Luminiszenz (O 2-Radikale), Degranulierung), je Funktionstest“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3693 ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 38,21 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3693 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.