GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4395: HIV

HIV

Die GOÄ-Ziffer 4395 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „HIV“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 20,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4395 bezeichnet den serologischen Nachweis von Antikoerpern gegen HIV und wird angesetzt, wenn im Rahmen einer HIV-Diagnostik, etwa bei entsprechendem klinischem Verdacht, auf Patientenwunsch oder im Rahmen praeoperativer beziehungsweise praeexpositioneller Abklaerungen, eine Antikoerperbestimmung erfolgt. Nach Amtlicher Bestimmung ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl und Gebuehr wie Nummer 4388 bewertet, ohne eigene Sonderbewertung. Die Ziffer wird damit angewendet, wenn HIV-Antikoerper als eigener Parameter innerhalb der methodisch aehnlich aufwendigen serologischen Erregergruppe bestimmt werden, waehrend andere Erreger derselben Sammelposition ueber ihre jeweils eigene Nummer zur gleichen Gebuehr erfasst werden. Der untersuchte Parameter ist in der Rechnung anzugeben.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach20,11 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach22,73 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4388).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4395

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4395?

Die GOÄ-Ziffer 4395 steht für „HIV“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4395?

Die GOÄ-Ziffer 4395 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4395 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4395?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4395 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.