GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3506: Thrombozyten

Thrombozyten

Die GOÄ-Ziffer 3506 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thrombozyten“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3506 vergütet die Bestimmung der Thrombozytenzahl (Blutplättchen) im Blut. Auch hier legt die Bestimmung fest, dass die Leistung als Teil einer Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl beziehungsweise Gebühr zusammen mit Nummer 3503 (Hämatokrit) bewertet wird, also nicht isoliert neben diesem berechnet werden kann. Die Thrombozytenzählung ist relevant für die Beurteilung der Blutgerinnung und wird etwa bei Blutungsneigung, vor operativen Eingriffen oder im Rahmen der Verlaufskontrolle bestimmter Erkrankungen und Therapien bestimmt. Zusammen mit Erythrozyten- und Leukozytenzahl sowie dem Hämatokrit bildet die Thrombozytenbestimmung das vollständige kleine Blutbild, dessen Einzelparameter laut den jeweiligen Bestimmungen der Nummern 3504 bis 3506 gemeinsam mit Nummer 3503 eine einheitliche Sammelposition darstellen.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach4,02 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach4,55 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3503).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3506

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3506?

Die GOÄ-Ziffer 3506 steht für „Thrombozyten“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3506?

Die GOÄ-Ziffer 3506 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3506 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3506?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3506 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.