GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3925: Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels…

Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z. B. Dot-Blot, Slot-Blot)

Die GOÄ-Ziffer 3925 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z. B. Dot-Blot, Slot-Blot)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen und 40,22 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3925 erfasst die Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden mit anschließendem Transfer auf Trägermaterialien, etwa im Rahmen eines Dot-Blot- oder ähnlichen Verfahrens. Sie kommt zur Anwendung, wenn zuvor gewonnene oder amplifizierte Nukleinsäurefragmente ihrer Größe nach elektrophoretisch aufgetrennt und anschließend auf eine Membran übertragen werden müssen, um sie für eine nachfolgende Hybridisierung nach Ziffer 3924 oder eine Sequenzierung nach Ziffer 3926 zugänglich zu machen. Die Leistung stellt damit einen eigenständigen präparativen Zwischenschritt dar, der die aufgetrennten Fragmente in eine für die weitere Analyse geeignete Form überführt, und wird unabhängig von der konkreten nachfolgenden Nachweismethode gesondert abgerechnet.

Gebühren und Steigerungssatz

600 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach34,97 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach40,22 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach45,46 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3925

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3925?

Die GOÄ-Ziffer 3925 steht für „Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z. B. Dot-Blot, Slot-Blot)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3925?

Die GOÄ-Ziffer 3925 ist mit 600 Punkten bewertet; das entspricht 34,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3925 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 40,22 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3925?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3925 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.