GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4348: Herpes simplex-Virus 2 (IgM)

Herpes simplex-Virus 2 (IgM)

Die GOÄ-Ziffer 4348 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Herpes simplex-Virus 2 (IgM)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4348 erfasst den Nachweis von IgM-Antikörpern gegen das Herpes-simplex-Virus 2 und wird angesetzt, wenn bei Verdacht auf eine frische genitale HSV-2-Infektion oder eine akute Erstmanifestation eine serologische Bestätigung erfolgen soll. Die Leistung beschränkt sich auf den Nachweis dieser Antikörperklasse gegen HSV-2 und ist von der Ziffer für IgG-Antikörper gegen denselben Erreger sowie von den Ziffern für HSV-1 durch die jeweils andere Antikörperklasse beziehungsweise den anderen Erregertyp abzugrenzen. Nach amtlicher Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 identisch sind. Bei gleichzeitiger Untersuchung mehrerer HSV-Antikörper ist jeder Parameter einzeln unter Angabe des untersuchten Erregers und der Antikörperklasse in der Rechnung auszuweisen.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4334).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4348

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4348?

Die GOÄ-Ziffer 4348 steht für „Herpes simplex-Virus 2 (IgM)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4348?

Die GOÄ-Ziffer 4348 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4348 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4348?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4348 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.