GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4521: Enteropathogene Escherichia coli-Stämme

Enteropathogene Escherichia coli-Stämme

Die GOÄ-Ziffer 4521 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Enteropathogene Escherichia coli-Stämme“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 10,72 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4521 steht für den direkten Nachweis enteropathogener Escherichia-coli-Stämme, etwa mittels Antigen- oder Immunfluoreszenztest, und wird angesetzt, wenn bei einer infektiösen Diarrhoe gezielt nach enteropathogenen E.-coli-Stämmen als Erreger gesucht wird. Der methodische Aufwand entspricht dem der Nummer 4468, weshalb die amtliche Bestimmung Ziffer 4521 als Teil der Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr zu jener Nummer führt. In der Praxis wird die Ziffer eingesetzt, wenn im Rahmen der Stuhldiagnostik gezielt dieser Erreger differenziert wird, unabhängig davon, ob im selben Untersuchungsgang weitere Erreger der Serie (Streptokokken der Gruppe B, Legionellen, Neisserien) mituntersucht werden; jeder Nachweis wird erregerspezifisch abgerechnet, jedoch zur einheitlichen Bezugsgebühr.

Gebühren und Steigerungssatz

160 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach9,33 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach10,72 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach12,12 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4468).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4521

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4521?

Die GOÄ-Ziffer 4521 steht für „Enteropathogene Escherichia coli-Stämme“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4521?

Die GOÄ-Ziffer 4521 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4521 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4521?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4521 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.