GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3969: Komplementfaktor C3, Immundiffusion oder ähnliche…

Komplementfaktor C3, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden

Die GOÄ-Ziffer 3969 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Komplementfaktor C3, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3969 bildet die quantitative Bestimmung der Konzentration des Komplementfaktors C3 mittels Immundiffusion oder aehnlicher Untersuchungsmethoden ab. Sie kommt zum Einsatz, wenn statt der funktionellen Aktivitaet nach Nummer 3968 die tatsaechliche Proteinmenge des Faktors im Serum von Interesse ist, etwa zur ergaenzenden Abklaerung eines Komplementmangels oder zur Verlaufskontrolle bei entzuendlichen beziehungsweise autoimmunologischen Erkrankungen. Auch fuer diese Leistung gilt laut amtlicher Bestimmung, dass sie als Teil einer Sammelposition bewertet wird und sich die Punktzahl beziehungsweise Gebuehr mit Nummer 3967 teilt, sofern beide Leistungen im selben Zusammenhang erbracht werden. In der praktischen Anwendung ergaenzt die Konzentrationsmessung die Aktivitaetsbestimmung, um zwischen einem quantitativen und einem rein funktionellen Defekt des Faktors C3 zu unterscheiden.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3967).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3969

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3969?

Die GOÄ-Ziffer 3969 steht für „Komplementfaktor C3, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3969?

Die GOÄ-Ziffer 3969 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3969 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3969?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 3969 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.