GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4349: HIV 1

HIV 1

Die GOÄ-Ziffer 4349 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „HIV 1“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 4349 betrifft den serologischen Antikörpernachweis gegen HIV 1 und wird angewendet, wenn im Rahmen einer HIV-Diagnostik, etwa nach möglicher Exposition, bei entsprechendem klinischem Verdacht oder im Rahmen einer Bestätigungsdiagnostik, gezielt dieser Virustyp untersucht wird. Die Leistung umfasst ausschließlich den Nachweis von Antikörpern gegen HIV 1 und ist von der Ziffer für HIV 2, die den weltweit selteneren, vor allem in bestimmten Regionen vorkommenden zweiten HIV-Typ betrifft, klar abzugrenzen. Nach der amtlichen Bestimmung wird die Leistung als Teil einer Sammelposition bewertet, deren Punktzahl und Gebühr mit der Nummer 4334 identisch sind. Wird im gleichen Untersuchungsgang auf beide HIV-Typen getestet, ist jeder Typ als eigene Ziffer unter Angabe des untersuchten Parameters auf der Rechnung auszuweisen.

Gebühren und Steigerungssatz

510 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,73 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach34,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach38,64 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4334).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4349

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4349?

Die GOÄ-Ziffer 4349 steht für „HIV 1“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4349?

Die GOÄ-Ziffer 4349 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4349 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4349?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4349 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.