GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3729: Lipidelektrophorese, quantitativ

Lipidelektrophorese, quantitativ

Die GOÄ-Ziffer 3729 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lipidelektrophorese, quantitativ“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 20,11 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die quantitative Lipidelektrophorese ergänzt die elektrophoretische Auftrennung der Lipoproteine um eine zahlenmäßige Auswertung der einzelnen Fraktionen. Sie wird angewendet, wenn nicht nur das grundsätzliche Verteilungsmuster der Lipoproteine, sondern deren genauer prozentualer oder absoluter Anteil bestimmt werden soll, etwa zur präzisen Charakterisierung einer Fettstoffwechselstörung im Rahmen einer weiterführenden Diagnostik. Gegenüber der qualitativen Lipidelektrophorese (Nummer 3728), die sich auf die bloße Musterbeurteilung beschränkt, stellt 3729 damit die aufwendigere, quantifizierende Untersuchungsstufe dar und wird entsprechend angesetzt, wenn eine genaue, messbare Aussage zu den einzelnen Lipoproteinfraktionen für die weitere Behandlungsplanung erforderlich ist.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach20,11 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach22,73 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3729

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3729?

Die GOÄ-Ziffer 3729 steht für „Lipidelektrophorese, quantitativ“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3729?

Die GOÄ-Ziffer 3729 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3729 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 20,11 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3729?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3729 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.