GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4593: Vibrionen 4594 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem…

Vibrionen 4594 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben

Die GOÄ-Ziffer 4593 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vibrionen 4594 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4593 steht für den Nachweis von Vibrionen, ergänzt um methodisch vergleichbar aufwendige Untersuchungen weiterer Keime (Hinweis zu Nummer 4594), wobei der jeweils untersuchte Erreger in der Rechnung zu benennen ist. Angewendet wird sie etwa bei Verdacht auf eine durch Vibrionen verursachte Infektion. Laut Bestimmung ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird gemeinsam mit Ziffer 4581 bewertet, ohne dass eine zusätzliche eigenständige Vergütung entsteht. Zugleich bildet 4593 selbst den Bezugspunkt für eine weitere Untergruppe: Clostridium botulinum (4596) und Corynebacterium diphtheriae (4597) teilen sich ihrerseits Punktzahl und Gebühr mit dieser Ziffer, wie aus den zugehörigen Bestimmungen hervorgeht.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4581).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4593

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4593?

Die GOÄ-Ziffer 4593 steht für „Vibrionen 4594 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4593?

Die GOÄ-Ziffer 4593 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4593 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4593?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4593 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.