GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Varizella-Zoster-Virus 4363 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben
Die GOÄ-Ziffer 4362 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Varizella-Zoster-Virus 4363 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen und 34,19 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4362 steht fuer den labordiagnostischen Nachweis des Varizella-Zoster-Virus und wird herangezogen, wenn gezielt nach diesem Erreger gesucht wird, etwa bei klinischem Verdacht auf eine entsprechende Virusinfektion oder deren Reaktivierung. Die Amtliche Bestimmung ordnet die Leistung als Teil einer Sammelposition ein: Punktzahl und Gebuehr entsprechen Nummer 4334, unabhaengig davon, welcher der methodisch aehnlich aufwendigen Erreger aus dieser Gruppe tatsaechlich untersucht wurde. Da innerhalb der Sammelposition mehrere Parameter zusammengefasst sind, muss der konkret untersuchte Erreger in der Rechnung ausdruecklich benannt werden, damit die Leistung nachvollziehbar bleibt. Werden mehrere Erreger dieser Gruppe getestet, wird jeder einzeln nach der jeweils passenden Nummer, aber stets mit der Bewertung von Nummer 4334 abgerechnet.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 29,73 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 34,19 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 38,64 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4362 steht für „Varizella-Zoster-Virus 4363 Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4362 ist mit 510 Punkten bewertet; das entspricht 29,73 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 34,19 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4362 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.