GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4166: Gentamicin

Gentamicin

Die GOÄ-Ziffer 4166 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gentamicin“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer betrifft die Bestimmung der Serumkonzentration von Gentamicin, einem Aminoglykosid-Antibiotikum, mittels Ligandenassay. Wie bei Amikacin (Nummer 4150) ist wegen der geringen therapeutischen Breite und des nephro- sowie ototoxischen Potentials von Aminoglykosiden ein therapeutisches Drug-Monitoring ueblich, insbesondere bei Patienten mit eingeschraenkter Nierenfunktion, bei Langzeittherapie schwerer Infektionen, zur individuellen Dosisanpassung und zur Kontrolle sowohl der Wirksamkeit als auch des Toxizitaetsrisikos. Die Bestimmung erfolgt ueblicherweise wiederholt im Therapieverlauf, um Spitzen- und Talspiegel zu erfassen. Laut amtlicher Bestimmung ist diese Ziffer Teil der Sammelposition mit Nummer 4147: Wird Gentamicin gemeinsam mit weiteren dieser Position zugeordneten Substanzen im selben Untersuchungsgang bestimmt, wird die Punktzahl/Gebuehr insgesamt nur einmal angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach16,76 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach18,94 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4166

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4166?

Die GOÄ-Ziffer 4166 steht für „Gentamicin“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4166?

Die GOÄ-Ziffer 4166 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4166 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4166?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4166 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.