GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES)
Die GOÄ-Ziffer 4071 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen und 38,21 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4071 erfasst die Bestimmung der 5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES), des wichtigsten Abbauprodukts von Serotonin, typischerweise im Urin. In der Praxis wird dieser Parameter zur Abklärung eines Verdachts auf ein Karzinoid-Syndrom beziehungsweise auf serotoninproduzierende neuroendokrine Tumoren bestimmt, da eine vermehrte Serotoninausschüttung solcher Tumoren zu einer entsprechend erhöhten Ausscheidung von 5-HIES im Urin führt. Die Untersuchung ergänzt damit die übrigen tumormarkerartigen Hormonbestimmungen dieser Untersuchungsreihe um die Serotonin-Stoffwechseldiagnostik. Abrechnungstechnisch ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl beziehungsweise Gebühr wie Nummer 4070 bewertet, wird also nicht gesondert zusätzlich zur Thyreoglobulin-Bestimmung vergütet.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 33,22 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 38,21 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 43,19 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4071 steht für „5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4071 ist mit 570 Punkten bewertet; das entspricht 33,22 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 38,21 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Ja, für die GOÄ-Ziffer 4071 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.