GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Heparin, chromogenes Substrat
Die GOÄ-Ziffer 3945 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Heparin, chromogenes Substrat“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 140 Punkten bewertet; das entspricht 8,16 € beim einfachen und 9,38 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Erfasst die quantitative Bestimmung der Heparinkonzentration im Plasma mittels chromogener Substratmethode, bei der die Anti-Faktor-Xa-Aktivität des Heparins photometrisch gemessen wird. Angewendet wird die Untersuchung vor allem zur Überwachung einer therapeutischen Heparinbehandlung, etwa bei Patienten unter unfraktioniertem oder niedermolekularem Heparin, um eine ausreichende, aber nicht überschießende Antikoagulation sicherzustellen. Sie kommt insbesondere dort zum Einsatz, wo die klassische aPTT-Überwachung unzuverlässig ist, etwa bei bestimmten Patientengruppen mit veränderter Ausgangsgerinnung, oder wenn eine direkte, substanzspezifische Aussage zur Heparinwirkung erforderlich ist. Die Methode erlaubt eine präzisere Dosissteuerung als die indirekte Beurteilung über verlängerte Gerinnungszeiten und dient damit der Vermeidung von Unter- oder Überdosierung im klinischen Alltag.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,16 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 9,38 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 10,61 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3945 steht für „Heparin, chromogenes Substrat“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3945 ist mit 140 Punkten bewertet; das entspricht 8,16 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 9,38 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3945 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.