GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4408: Hepatitis C-Virus, Immunoblot

Hepatitis C-Virus, Immunoblot

Die GOÄ-Ziffer 4408 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hepatitis C-Virus, Immunoblot“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 53,62 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4408 erfasst den Immunoblot (Western-Blot) zur Bestätigung eines Hepatitis-C-Antikörpernachweises. Die Untersuchung wird eingesetzt, wenn ein Screeningtest auf Hepatitis-C-Antikörper (Nummer 4406) reaktiv oder grenzwertig ausgefallen ist und die Spezifität des Befundes durch Nachweis von Antikörpern gegen mehrere definierte virale Einzelantigene bestätigt werden muss, um falsch-positive Suchtestergebnisse auszuschließen. Sie kommt damit nicht als Erstuntersuchung, sondern als Bestätigungstest im diagnostischen Stufenschema zum Einsatz. Gebührenrechtlich ist Nummer 4408 Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl/Gebühr wie Nummer 4406 bewertet, sodass Such- und Bestätigungstest zwar inhaltlich unterschiedliche Untersuchungsschritte darstellen, aber derselben Bewertungsstufe zugeordnet sind.

Gebühren und Steigerungssatz

800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach46,63 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach53,62 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach60,62 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4406).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4408

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4408?

Die GOÄ-Ziffer 4408 steht für „Hepatitis C-Virus, Immunoblot“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4408?

Die GOÄ-Ziffer 4408 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4408 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 53,62 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4408?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4408 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.