GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3906.H3: Cyfra 21-1, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich…

Cyfra 21-1, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

Die GOÄ-Ziffer 3906.H3 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Cyfra 21-1, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen und 30,16 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3906.H3 vergütet die Bestimmung des Tumormarkers Cyfra 21-1 mittels Ligandenassay, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve. Der Marker wird vor allem bei nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom, insbesondere beim Plattenepithelkarzinom der Lunge, zur Verlaufs- und Therapiekontrolle eingesetzt, da er bei dieser Tumorentität häufig erhöht ist und Änderungen des Spiegels Hinweise auf Therapieansprechen oder Progress geben können. Angewendet wird die Ziffer somit typischerweise in der pneumologisch-onkologischen Nachsorge nach gesicherter Diagnose, weniger als alleiniges Screeninginstrument. Die genannte Doppelbestimmung dient der Absicherung der Messgenauigkeit, die aktuelle Bezugskurve der korrekten Kalibrierung des jeweiligen Testlaufs gegen den geltenden Standard.

Gebühren und Steigerungssatz

450 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,23 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach30,16 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach34,10 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3906.H3

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3906.H3?

Die GOÄ-Ziffer 3906.H3 steht für „Cyfra 21-1, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3906.H3?

Die GOÄ-Ziffer 3906.H3 ist mit 450 Punkten bewertet; das entspricht 26,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3906.H3 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 30,16 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3906.H3?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3906.H3 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.