GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4523: Neisseria meningitidis

Neisseria meningitidis

Die GOÄ-Ziffer 4523 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Neisseria meningitidis“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 10,72 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 4523 steht für den direkten Nachweis von Neisseria meningitidis, etwa mittels Antigenschnelltest oder Immunfluoreszenz, und wird eingesetzt, wenn bei Verdacht auf eine Meningokokkeninfektion, etwa im Rahmen einer bakteriellen Meningitis, gezielt dieser Erreger gesucht wird. Der methodische Aufwand entspricht dem der Nummer 4468, weshalb die amtliche Bestimmung sie als Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl/Gebühr dieser Nummer zuordnet. In der Praxis wird die Ziffer angesetzt, wenn schnelle Erregeridentifikation aus Liquor oder anderem sterilen Material erforderlich ist. Von den benachbarten Ziffern dieser Serie unterscheidet sie sich ausschließlich durch den Zielerreger; wird zusätzlich auf Neisseria gonorrhoeae untersucht, ist hierfür die eigenständige, nachfolgende Ziffer 4524 heranzuziehen.

Gebühren und Steigerungssatz

160 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach9,33 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach10,72 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach12,12 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4468).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4523

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4523?

Die GOÄ-Ziffer 4523 steht für „Neisseria meningitidis“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4523?

Die GOÄ-Ziffer 4523 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4523 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 10,72 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4523?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 4523 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.