GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung von angezüchteten Bakterien – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z. B. Enzym-,
Die GOÄ-Ziffer 4560 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung von angezüchteten Bakterien – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z. B. Enzym-,“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt IV. Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierungvon Krankheitserregern). Sie ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen und 19,44 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 4560 erfasst die lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung angezüchteter Bakterien einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung, je nachgewiesenem Keim. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein angezüchteter Keim nicht über biochemische Reaktionen, sondern über ein immunologisches Nachweisverfahren identifiziert bzw. bestätigt werden soll, etwa zur schnellen und spezifischen Serotypisierung. Sie bildet die Grundlage für eine Reihe erregerspezifischer Folgeziffern (u. a. Streptokokken, enteropathogene E.-coli-Stämme, Legionellen, Neisseria meningitidis, Anaerobier), die methodisch identisch durchgeführt und daher zur selben Punktzahl/Gebühr abgerechnet werden. In der Praxis wird Ziffer 4560 angesetzt, wenn das immunologische Markierungsverfahren selbst im Vordergrund steht, unabhängig vom konkret nachgewiesenen Keim, und ist von den rein biochemischen Identifizierungsziffern (4545 bis 4551) klar abzugrenzen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,90 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 19,44 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 21,97 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4560 steht für „Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung von angezüchteten Bakterien – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z. B. Enzym-,“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4560 ist mit 290 Punkten bewertet; das entspricht 16,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 19,44 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4560 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.