GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3795: Tatrathemmbare saure Phosphatase (PSP)

Tatrathemmbare saure Phosphatase (PSP)

Die GOÄ-Ziffer 3795 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Tatrathemmbare saure Phosphatase (PSP)“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 110 Punkten bewertet; das entspricht 6,41 € beim einfachen und 7,37 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Position erfasst die Bestimmung der tartrathemmbaren sauren Phosphatase (PSP), also desjenigen Anteils der sauren Phosphatase-Aktivitaet, der sich durch Tartrat hemmen laesst. Sie wird angewendet, wenn im Rahmen der Diagnostik von Erkrankungen mit veraenderter Knochen- oder Osteoklastenaktivitaet beziehungsweise ergaenzend zur Prostatadiagnostik dieser spezifische Anteil der Gesamtphosphatase bestimmt werden soll. Die Legende benennt den Parameter als eigenstaendige, methodisch definierte Groesse, abgegrenzt von der Gesamtaktivitaet der sauren Phosphatase und von der organspezifischen prostataspezifischen sauren Phosphatase, die ueber eine eigene Position abgebildet wird. Die Bestimmung erfolgt je nach klinischer Fragestellung aus Serum und wird je durchgefuehrter Messung einmal angesetzt.

Gebühren und Steigerungssatz

110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,41 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach7,37 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach8,34 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3795

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3795?

Die GOÄ-Ziffer 3795 steht für „Tatrathemmbare saure Phosphatase (PSP)“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3795?

Die GOÄ-Ziffer 3795 ist mit 110 Punkten bewertet; das entspricht 6,41 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3795 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 7,37 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3795?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3795 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.