GOÄ-Lexikon › Kapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen
Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse II mittels molekularbiologischer Methoden (bis zu 15 Sonden), insgesamt
Die GOÄ-Ziffer 4008 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse II mittels molekularbiologischer Methoden (bis zu 15 Sonden), insgesamt“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen und 167,58 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4008 vergütet die Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse II mit molekularbiologischen Methoden, bei denen bis zu 15 Sonden eingesetzt werden; die Abrechnung erfolgt insgesamt und nicht je Sonde. Im Gegensatz zur serologischen Klasse-I-Typisierung nach Nummer 4006 kommen hier molekulargenetische Verfahren zum Einsatz, etwa PCR-basierte Sondentechniken, mit denen die HLA-Klasse-II-Merkmale auf DNA-Ebene bestimmt werden. Diese Leistung wird angewendet, wenn eine grundlegende, aber noch nicht hochauflösende Typisierung der Klasse-II-Antigene benötigt wird, etwa im Rahmen der Transplantationsdiagnostik oder verwandter immungenetischer Fragestellungen. Da die Bewertung insgesamt und unabhängig von der genauen Sondenzahl bis zur Obergrenze von 15 erfolgt, ist die Leistung als Pauschale für den gesamten Typisierungsvorgang zu verstehen, nicht als Einzelposition je Sonde.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 145,72 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 1,15-fach | 167,58 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 1,3-fach | 189,43 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4008 steht für „Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse II mittels molekularbiologischer Methoden (bis zu 15 Sonden), insgesamt“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4008 ist mit 2500 Punkten bewertet; das entspricht 145,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 167,58 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4008 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.