GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 4132: Kupfer im Urin, Atomabsorption

Kupfer im Urin, Atomabsorption

Die GOÄ-Ziffer 4132 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kupfer im Urin, Atomabsorption“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 410 Punkten bewertet; das entspricht 23,90 € beim einfachen und 27,48 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer betrifft die Bestimmung der Kupferausscheidung im Urin mittels Atomabsorptionsspektrometrie. Sie kommt vor allem ergaenzend zur Serumbestimmung (Nummer 4131) zum Einsatz, wenn die renale Kupferausscheidung beurteilt werden soll, etwa im Rahmen der Diagnostik und Verlaufskontrolle des Morbus Wilson, bei dem eine erhoehte Kupferausscheidung im Urin ein charakteristischer Befund ist. Auch bei Verdacht auf sonstige Stoerungen des Kupferstoffwechsels oder zur Therapiekontrolle unter chelatbildender Behandlung kann die Urinbestimmung herangezogen werden. Die Legende benennt ausdruecklich die Atomabsorption als Analysemethode, sodass die Ziffer methodengebunden ist und nur bei Anwendung dieses Verfahrens korrekt angesetzt werden kann. Die Probenahme erfolgt ueblicherweise als Sammelurin, um tageszeitliche Schwankungen auszugleichen. Von der Serumbestimmung unterscheidet sie sich durch die andere Matrix und die damit verbundene diagnostische Aussage zur renalen Elimination statt zur zirkulierenden Konzentration.

Gebühren und Steigerungssatz

410 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,90 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach27,48 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach31,07 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4132

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4132?

Die GOÄ-Ziffer 4132 steht für „Kupfer im Urin, Atomabsorption“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4132?

Die GOÄ-Ziffer 4132 ist mit 410 Punkten bewertet; das entspricht 23,90 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4132 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 27,48 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4132?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4132 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.