GOÄ-LexikonKapitel M: Laboratoriumsuntersuchungen

GOÄ-Ziffer 3794: Prostataspezifische saure Phosphatase (PAP), Ligandenassay…

Prostataspezifische saure Phosphatase (PAP), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve

Die GOÄ-Ziffer 3794 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Prostataspezifische saure Phosphatase (PAP), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ (Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen, Abschnitt III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 13,41 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bezeichnet die Bestimmung der prostataspezifischen sauren Phosphatase (PAP) mittels Ligandenassay. Die Legende stellt klar, dass eine gegebenenfalls durchgefuehrte Doppelbestimmung sowie eine aktuelle Bezugskurve Bestandteil der Leistung sind und nicht gesondert berechnet werden. Angewendet wird die Ziffer im Rahmen der Diagnostik und Verlaufskontrolle von Prostataerkrankungen, insbesondere als Tumormarker, wenn dieser aeltere, organspezifische Parameter als quantitative Groesse mittels Ligandenassay bestimmt werden soll. Voraussetzung fuer den Ansatz ist die tatsaechliche Durchfuehrung als Ligandenassay. Von der tartrathemmbaren sauren Phosphatase, die einen anderen Anteil der Gesamtphosphatase-Aktivitaet erfasst und ueber eine eigene, inhaltlich benachbarte Position abgebildet wird, ist die PAP-Bestimmung als organspezifischer Einzelparameter klar zu unterscheiden.

Gebühren und Steigerungssatz

200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,15-fach13,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung1,3-fach15,15 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 4 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3794

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3794?

Die GOÄ-Ziffer 3794 steht für „Prostataspezifische saure Phosphatase (PAP), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve“ und gehört zu Kapitel M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3794?

Die GOÄ-Ziffer 3794 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3794 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 13,41 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3794?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3794 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.